Früher galten Moore als Ödland, zu nass und zu schwierig zu bewirtschaften. Doch im Jahr 1759 begann Kurfürst Max III. von Bayern mit der planmäßigen Ausbeutung des Torfes: Per Gesetz sollten alle "öden Gründe im ganzen Land" zu Äckern, Wiesen und Waldgebieten gemacht werden. Moorland, das nicht urbar gemacht wird, verfiel sonst an den Landesherrn. Im größeren Stil wurden Moore erst später trocken gelegt, mit der Entdeckung von Torf als Brennmaterial wurden zu Beginn des 20. Jahrhunderts flächig Entwässerungsgräben und Drainagen angelegt. Später dann kam verstärkte land- und forstwirtschaftliche Nutzung hinzu.
Heute wissen wir, dass sich die Flächen sind nur anfangs gut für Ackerbau und als Grünland eignen, während von Tag zu Tag Boden verloren geht und im wahrsten Sinne des Wortes "absackt". Die Schläge verlieren ihre Fruchtbarket, Boden erodiert und die Oberfläche sinkt immer näher Richtung Grundwasser, was noch stärkere Entwässerung notwendig macht.
Mittlerweile rückten die Moore immer stärker in den Fokus, um in Zeiten des Klimawandels ihre Funktion als CO2-Speicher zu nutzen. Moor muss nass und soll und kann dann nur extensiver bewirtschaftet werden.
Schon in der Vergangeheit haben viele LandwirtInnen bestehende Förderprogramme genutzt, um die Flächen im Moor weiter bewirtschaften zu können und durch die Extensivierung Klima- und Naturschutz zu unterstützen.
Maßnahmen zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz können nur gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren erfolgreich sein. Eine herkömmliche Bewirtschaftung ist mit dem hohen Wasserstand von 0-10 cm unter Flur, wie er zur Erhaltung des Torfs nötig ist, nicht möglich. Ohne finanzielle Unterstützung und Anreize kommen Umstellungen bei Technik und Kultur nicht infrage. Daher wurde 2024 das Moorbauernprogramm geschaffen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Hauptnutzung als Wiese, Weide oder Mähweide.
Eine Rückumwandlung nach Ende des Verpflichtungszeitraums in Acker ist ausgeschlossen.
--> 3.300 €/ha
Hauptnutzung als Wiese, Weide oder Mähweide unterliegen
Nutzungsverbot (inkl. Mulchen) vor dem 15.06
Jährlicher Nässenachweis von zwei Kennarten/Zeigerarten:
--> 600 €/ha
Hauptnutzung als Wiese, Weide oder Mähweide
Ganzjähriges Stauziel (20 cm oder weniger Unterflur) --> Einmalige Bestätigung (Gutachten)
Verpflichtungszeitraum 12 Jahre (Verpflichtungsende 31.12.2035)
--> 900 €/ha
Hauptnutzung als Paludikultur
Ganzjähriges Stauziel (10 cm oder weniger Unterflur) --> Einmalige Bestätigung (Gutachten)
Mind. einmalige jährliche Beerntung mit Abfuhr
Verpflichtungszeitraum 12 Jahre (Verpflichtungsende 31.12.2035)
--> 2.200 €/ha
Interessierte können sich beim zuständigen Landwirtschaftsamt oder Wasser- und Bodenverbänden beraten lassen.