Wenn möglich werden bestehende oder entwickelbare Biotopflächen angekauft. Streu- und Pfeifengraswiesen werden im Herbst gemäht. Bereits verbrachte Streuwiesen werden entbuscht, also junge Bäume und Gebüsche, oft standortfremd, entfernt. Dazu werden Fördermittel aus der Landschafts- und Naturparkpflegerichtlinie (LNPR) sowie Mittel aus dem Klimaprogramm (KLIP) Bayerns genutzt.
Ist ein Ankauf nicht möglich können anderweitige Vereinbarungen mit den GrundstückseigentümerInnen (Pflegeerlaubnis oder Pacht) Flächen für den Naturschutz sichern. Auch öffentliche Flächen haben großes Potenzial für eine angepasste, moorfreundlichere Nutzung oder Pflege.
Durch Fachgutachten, insbesondere die Kartierung der vorkommenden Arten, werden wichtige Grundlagen für die Pflege und Entwicklung der Biotopflächen bereitgestellt. Wo möglich werden bisher intensiv genutzte Wiesen durch Extensivierung (spätere und seltenere Mahd, weniger oder keine Düngung) zu arten- und blütenreichen Wiesen entwickelt. Dabei können sich LandwirtInnen zu den aktuellen staatlichen Förderprogrammen beraten lassen.