Streuwiesen und Pfeifengraswiesen werden im Herbst gemäht. Bereits verbrachte Streuwiesen werden entbuscht, also junge Bäume und Gebüsche, oft standortfremd, entfernt. Dazu werden Fördermittel aus der Landschafts- und Naturparkpflegerichtlinie (LNPR) genutzt.
Wenn möglich werden bestehende oder entwickelbare Biotopflächen angekauft. Dabei unterstützt ebenfalls das LNPR-Programm sowie Mittel aus dem Klimaprogramm (KLIP) Bayerns. Ist ein Ankauf nicht möglich können auch anderweitige Vereinbarungen mit den GrundstückseigentümerInnen (Pflegeerlaubnis oder Pacht) Flächen für den Naturschutz sichern. Auch öffentliche Flächen haben großes Potenzial zu einer angepassten, moorfreundlicheren Nutzung oder Pflege.
Durch Fachgutachten, insbesondere die Kartierung der vorkommenden Arten, werden wichtige Grundlagen für die Pflege und Entwicklung der Biotopflächen bereitgestellt. Wo möglich werden bisher intensiv genutzte Wiesen durch Extensivierung (spätere und seltenere Mahd, weniger oder keine Düngung) zu arten- und blütenreichen Wiesen entwickelt. Dabei können sich LandwirtInnen zu den aktuellen staatlichen Förderprogrammen beraten lassen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden Informationsbroschüren erstellt, Führungen organisiert und diese Homepage gestaltet. Bei aktuellen Ereignissen und Arbeiten findet eine begleitende Pressearbeit statt.
Bereits in der Vergangenheit engagierte sich der BN in der Region Dachau/Fürstenfeldbruck im Moorschutz. Gemeinsam mit mehreren Partnern gab es bisher mehrere Bidioversitätsprojekte:
Bis 2020 konnten so im Projektgebiet Maisacher Moos (750 ha) bereits 68 ha für den Naturschutz gesichert werden, davon 35 ha als Eigentumsflächen. Auf ca. 15,5 ha pflegt der LBV Flächen im Kerngebiet des Fußbergmooses durch Beweidung und Mahd (überwiegend Herbstmahd). Im Palsweiser Moos werden von BUND Naturschutz und Landschaftspflegeverband insgesamt 4 ha gepflegt, auch hier handelt es sich überwiegend um Streuwiesen, die im Herbst gemäht werden. In geeigneten Bereichen werden durch Entbuschungsarbeiten die Offenlandflächen immer wieder vergrößert, um für die überwiegend auf Offenland angewiesenen Zielarten zusätzliche Lebensräume zu schaffen. 6,5 ha werden im Auftrag des BUND Naturschutz als artenreiche Mähwiesen bewirtschaftet. Diese Flächen sind überwiegend im Vertragsnaturschutzprogramm angemeldet.
Bei den regelmäßigen Kartierungen der Pflegeflächen wurden immer wieder Arten entdeckt oder wieder gefunden, die bisher im Gebiet nicht nachgewiesen waren oder als ausgestorben galten: Der Kamm-Wurmfarn, von dem weitere Exemplare im Fußbergmoos entdeckt wurden, eine weiteres Exemplar der Strauchbirke und Preußisches Laserkraut. Die genaue Kenntnis der Artenzusammensetzung ist Grundlage für eine Landschaftspflege, die optimal an die Bedürfnisse der Zielarten angepasst ist.
Gerade bei der Planung von Rodungsarbeiten stellt sich immer wieder die Frage, ob es nicht sinnvoller sein kann, die in ca. 60 Jahren ohne menschliche Eingriffe entstandenen Feuchtwälder ihrer natürlichen Weiterentwicklung zu überlassen. Hierfür gibt es sicherlich gute Gründe. Auch die heutigen sekundären Moorbirkenwälder sind artenreiche Lebensräume. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass diese Wälder ihre Entstehung einer massiven Veränderung des Standortes durch den Menschen verdanken: der Absenkung des Wasserspiegels zunächst für den Torfabbau, langfristig auch um die Flächen land- und forstwirtschaftlich nutzen zu können. Im Urzustand bestand das Moor, so lässt es sich noch aus den Torfresten ablesen, aus Großseggen und Schilfbeständen, in die flächenhaft Schwarzerlenbruchwälder eingemischt waren.
Aus dieser Zeit haben sind auf Lichtungen noch viele seltene Arten aus der Eiszeit halten können, wie zum Beispiel der Randring-Perlmuttfalter, das preußische Laserkraut oder die Strauchbirke, die sonst nur am Alpenrand und dann in Skandinavien vorkommt. Diese Arten würden mit weiter zunehmender Verbuschung ganz verschwinden.
Im Sinne des Natur- und Klimaschutzes wäre es sicher wünschenswert, die ursprünglichen Wasserverhältnisse wiederherzustellen. Damit könnten auch aufwändige Pflegemaßnahmen eingespart werden. Das ist aber in vielen Bereichen, wo z. B. landwirtschaftliche Flächen unmittelbar angrenzen, nicht möglich. Deshalb müssen die Offenlandarten aus der Eiszeit weiterhin durch Landschaftspflegemaßnahmen erhalten werden. Ihr Vorkommen muss zudem durch weitere Extensivierung im Offenland gesichert werden.